
Maßnahmen der Ergotherapie
Gemäß §§ 36-40 HeilM-RL umfasst die Ergotherapie folgende individuelle Maßnahmen
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Motorisch-funktionelle
Behandlung
Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheits-bedingter Schädigungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivität und Teilhabe.
Therapeutische Ziele auf Schädigungs-ebene sind unter anderem:
° Gelenkbeweglichkeit, Stabilität, Gelenkschutz ° Aufbau/stabilisierung aktiver Bewegungsfunktionen (Grob-, Fein-, Willkürmotorik) °Aufbau/stabilisierung physiologischer Haltung- und Bewegungsmuster ° Muskelkraft, -ausdauer, -belastbarkeit ° Physiologisches Gangbild ° Rumpf- und Extremitätenkontrolle ° Sensorik (z. B. Temperatur, Druck, Berührung) ° Vermeidung von Kontrakturen ° Narbenabhärtung ° Schmerzlinderung
Therapeutische Ziele auf Aktivitäts- und Teilhabeebene umfassen insbesondere:
° Minderung motorischer Funktionsschäden ° Mobilität/Geschicklichkeit im Alltag (Treppen, Aufstehen/Sitzen, Heben/Tragen, Fortbewegung mit/ohne Hilfsmittel) ° Selbstversorgung (An-/Auskleiden, Wäsche) ° Haushaltsführung (Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten) ° Erlernen von Kompensation und sicherer Umgang mit Hilfsmitteln (z. B. Prothesen)
Therapieergänzende Maßnahmen können die Thermotherapie und die Schienenversorgung sein.
Verordnungsfähig in folgenden Diagnose- gruppen:
-
SB1 - SB3,
-
EN1 - EN3,
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen der sensomotorischen und/oder perzeptiven Funktionen mit daraus resultierenden Beeinträchtigungen von Aktivitäten und ggf. der Teilhabe
Therapeutische Ziele auf Schädigungs-ebene sind unter anderem:
° Stabilisierung und/oder Aufbau der Sensibilität verschiedener Modalitäten ° Entwicklung oder Besserung der Körperwahrnehmung und des Körperschemas ° Entwicklung oder Besserung der Gleichgewichtsfunktion und der Haltung ° Aufbau oder Stabilisierung aktiver Bewegungsfunktionen ° Besserung der Kognition ° bessere Steuerung emotionaler Funktionen
Therapeutische Ziele auf Aktivitäts- und Teilhabeebene umfassen insbesondere:
° Entwicklung oder Wiederherstellung und Erhalt von Aktivitäten zum Lernen und zur Wissensanwendung, zur Alltagsbewältigung benötigter Aktivitäten inkl. kognitiver Fähigkeiten, der Bewegung und Geschicklichkeit im Alltag, der Mobilität im Alltag ° Erlernen von Kompensationsstrategien ° Erlangen von Alltags- und Handlungskompetenzen im Umgang mit Hilfsmitteln ° Entwicklung und Verbesserung der Krankheitsbewältigung ° Erhalt / Verbesserung der Lebensqualität und Erleichterung von Aktivitäten des Alltags ° Erhalt / Verbesserung und Erleichterung von Aktivitaäten des alltags in palliativen Lebenssituationen
Therapieergänzende Maßnahmen können die Thermotherapie und die Schienenversorgung sein.
Verordnungsfähig in folgenden Diagnose- gruppen:
-
SB2 - SB3,
-
EN1 - EN3,
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PS1 (keine Schiene oder Thermo.)
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

Neuropsychologisch orientierte Behandlung
- Hirnleistungstraining -
Ein ergotherapeutisches Hirnleitungstraining / eine neuropsychologisch orientierte ergotherapeutische Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen der mentalen Funktionen, insbesondere der kognitiven Schädigungen und der daraus resultierenden Beeinträchtigungen von Aktivitäten und ggf. der Teilhabe.
Therapeutische Ziele auf Schädigungs-ebene sind unter anderem:
° Stabilisierung oder Besserung globaler mentaler Funktionen, ° Stabilisierung oder Besserung spezifischer mentaler Funktionen
Therapeutische Ziele auf Aktivitäts- und Teilhabeebene umfassen insbesondere:
° Entwicklung oder Wiederherstellung und Erhalt von der zur Alltagsbewältigung benötigten kognitiven Fähigkeiten, von Handlungskompetenz zur Bewältigung allgemeiner Aufgaben und Anforderungen, kommunikativer und sozial-interaktiver Kompetenzen, der Mobilität im Alltag, auch mit Hilfs- und/oder Verkehrsmitteln, der eigenständigen Selbstversorgung ° Erlernen von Kompensationsstrategien ° Entwicklung und Verbesserung der Krankheitsbewältigung, Aufbau von Selbstwirksamkeit ° Selbstbestimmte Lebensgestaltung ° Erlangen von Alltags- und Handlungskompetenzen im Umgang mit Hilfsmitteln ° Erhalt/Verbesserung der Lebensqualität und Erleichterung von Aktivitäten des Alltags, auch in palliativen Lebenssituationen
Therapieergänzende Maßnahmen sind mit diesem Heilmittel nicht verordnungsfähig.
Verordnungsfähig in folgenden Diagnose- gruppen:
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EN1,
-
PS1,
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PS3 - PS4
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

Psychisch-funktionelle
Behandlung
Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere psychosozialer, emotionaler, psychomotorischer Funktionen und Funktionen der Wahrnehmung und der daraus resultierenden Beeinträchtigungen von Aktivitäten und ggf. der Teilhabe
Therapeutische Ziele auf Schädigungs-ebene sind unter anderem:
° Stabilisierung oder Besserung globaler mentaler Funktionen des Bewusstseins, der Orientierung, der Intelligenz, globaler psychosoziale Funktionen, der psychischen Energie, des Antriebs und des Schlafes. ° Stabilisierung oder Besserung spezifischer mentaler Funktionen der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, der Psychomotorik, der Emotion, der Wahrnehmung, des Denkens, der Einsichts- und Urteilvermögens, der Handlungsplanung, der Selbst- und Zeitwahrnehmung
Therapeutische Ziele auf Aktivitäts- und Teilhabeebene umfassen insbesondere:
° Entwicklung oder Wiederherstellung und Erhalt zur Alltagsbewältigung benötigter kognitiver Fähigkeiten, von Handlungskompetenzen zur Bewältigung allgemeiner Aufgaben und Anforderungen und zur Gestaltung des gesellschaftlichen/sozialen Lebens, kommunikativer und sozial-interaktiver Kompetenzen, der eigenständigen Selbstversorgung ° Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsfähigkeit ° Erlernen von Kompensationsstrategien ° Entwicklung und Verbesserung der Krankheitsbewältigung, Aufbau von Selbstwirksamkeit ° Erhalt/Verbesserung der Lebensqualität und Erleichterung von Aktivitäten des Alltags, auch in palliativen Lebenssituationen
Therapieergänzende Maßnahmen sind mit diesem Heilmittel nicht verordnungsfähig.
Verordnungsfähig in folgenden Diagnose- gruppen:
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EN1 - EN2,
-
PS1 - PS4,
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
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Therapieergänzende
Maßnahmen
Thermotherapie
Die Thermotherapie ergänzt die motorisch-funktionelle oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung. Diese Therapien werden durch die Thermotherapie erleichtert, verbessert oder erst möglich. Indikationen ° Schmerzen ° erhöhter Muskeltonus bei den Diagnosegruppen: SB1, SB2, EN1
Ergotherapeutische temporäre Schiene
Diese ergotherapeutische Maßnahme ergänzt in Einzelfall die motorisch-funktionelle oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung und dient der Herstellung, Anpassung und Korrektur temporärer Schienen (inkl. Redressionsverfahren) zur sachgerechten Lagerung, Fixation oder Korrektur von Extremitäten. Sie dient der Unterstützung physiologischer Funktionen und Wiederherstellung alltagsrelevanter Fähigkeiten. Diese Maßnahme setzt eine genaue Kenntnis der Möglichkeiten und Einschränkungen der Patienten voraus. Therapieziele ° Ruhigstellung / Entlastung, Gelenkschutz ° Kontrakturprophylaxe ° Stabilisierung/Aufbau des Bewegungsausmaßes (aktiv/passiv) ° Schmerzreduktion ° Unterstützung physiologischer Funktionen (z.B. Kontrolle willkürlicher und unwillkürlicher Bewegungen) ° Erhalt / Stabilisierung / Aufbau motorischer Fertigkeiten, z.B. des Arm- und Handgebrauchs. Diagnosegruppen: SB 1 - SB 3 EN 1 - EN 3
Die Therapieergänzenden Maßnahmen sind nur in Verbindung mit Verordnungen von motorisch-funktioneller oder sensomotorisch-perzeptiver Behandlung möglich.

Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld
Die Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erfolgt als ergotherapeutische Einzeltherapie im häuslichen bzw. sozialen Umfeld
Indikationen
° Diese Maßnahme kann je nach Art und Schwere der funktionellen und strukturellen Schädigungen und Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe der Patientin oder des Patienten ergänzend zu einer ergotherapeutischen Behandlung erfolgen, wenn sich aus der ergotherapeutischen Diagnostik und dem Therapieverlauf Schwierigkeiten bei der Umsetzung im häuslichen / sozialen Umfeld ergeben, die eine Beratung erforderlich machen. ° Kann bei allen vorrangigen Maßnahmen in Betracht kommen
Leistung & Therapieziele
° Analyse des häuslichen und sozialen Umfeldes der Patientin oder des Patienten, insbesondere Erfassung von als Barrieren wirkende Kontextfaktoren ° Beratung und ggf. die erstellung von empfehlungen für eine aus medizinischer Sicht notwendige Adaption des Umfeldes an die vorhandenen Beeinträchtigungen und relevanten, insbesondere als Barrieren wirkenden Kontextfaktoren der Patientin oder des Patienten ° Therapeutische Empfehlungen werden der Patientin oder dem Patienten, der oder dem Verordnenden und auf Wunsch auch dem Medizinischen Dienst zur Verfügung zu stellen. Therapieziele, insbesondere: ° Sicherstellung der Therapieergebnisse ° Ermöglichen des Transfers der in der laufenden Therapie der Patientin oder des Patienten erarbeiteten Fähigkeiten in den Alltag ° Erhalt oder Wiedererlangung alltagsrelevanter Aktivitäten, insbesondere der Mobilität, Selbstversorgung, Haushaltsführung.
Bei progredienten und schweren chronischen Erkrankungen (insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf) kann die Beratung zur Integration abhängig vom Erkrankungsverlauf zusätzlich einmal pro Quartal erbracht werden.
Ansonsten ist die Beratung zur Integration ins häuslich / soziale Umfeld einmal pro Verordnungsfall oder orientierender Behandlungsmenge möglich.

